Leserbrief


Der Leserbrief in der Tageszeitung

Viele tausend Leserbriefe im Jahr

Mehrere tausend Leserbriefe erreichen jede große Redaktion jährlich und unterstreichen damit die Bedeutung der Tageszeitung als Informations- und Meinungsforum: Leserbriefe sind sehr willkommen. Die Redaktionen versuchen, dieser Bedeutung durch ein angemessenes Platzangebot und eine sorgfältige, möglichst zügige Bearbeitung gerecht zu werden.

Doch schon die bloße Zahl macht deutlich, dass nicht alle Leserbriefe veröffentlicht werden können. Auch ist manchmal ein Zeitverzug zwischen Eingang und Veröffentlichung nicht zu vermeiden.

Interne Richtlinien

Gleichbehandlung ist das oberste Gebot. Für den Umgang mit Leserbriefen im Print gelten meist interne redaktionelle Richtlinien.

Jeder Leserbrief muss als solcher gekennzeichnet werden ("Leserbrief") und vollständigen Namen, Adresse sowie eine Telefonnummer für Rückfragen enthalten. Leserbriefe müssen unterschrieben sein: Vorname, Name, Adresse.

Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Maximale Länge: eine halbe DIN-A4-Seite, etwa 40 Zeitungszeilen.

Der Leserbrief sollte als erstes einen Bezug nennen. Sollte dieser Bezug eine Veröffentlichung der jeweiligen Zeitung sein: Überschrift und Veröffentlichungsdatum des Artikels, auf den sich der Leserbrief bezieht.

Leserbriefe ohne konkreten Bezug oder erkennbare Rundbriefe werden nicht veröffentlicht.

Leserbriefe per E-Mail sind willkommen, weil sie nicht mehr abgeschrieben werden müssen. Doch sie benötigen zur Veröffentlichung ebenfalls vollständigen Namen, Anschrift und Telefonnummer. Per Brief geschickte Leserbriefe haben keine Chance: In den ausgedünnten Redaktionen gibt es meist keine Leute mehr, die das abschreiben könnten.


Anonymes wird nicht veröffentlicht

Anonyme Zuschriften werden von ordentlichen Redaktionen grundsätzlich nicht veröffentlicht. Das gilt auch für volksverhetzende, rassistische und andere rechtswidrige Inhalte wie Beleidigungen oder üble Nachrede.

Der Verfasservermerk "Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt" wird prinzipiell nicht verwandt, es sei denn, schwerwiegende Gründe sprechen dafür. Darüber entscheidet die Redaktion.

"Offene Briefe" werden ebensowenig als Leserbriefe veröffentlicht wie direkt an Dritte gerichtete Schreiben: Für den Transport von Briefen ist die Post zu ständig. ("Offene Briefe" werden bei entsprechendem Nachrichtenwert aber Gegenstand redaktioneller Berichterstattung.)

Persönliche Streitigkeiten oder Nachbarschafts-Auseinandersetzungen sind kein Thema für die Leserbrief-Seite, ebensowenig individuelle Beschwerden, es sei denn, sie hätten grundsätzlichen Charakter. Das festzustellen behält sich die Redaktion vor.

Hier haben die "Profis" nichts zu suchen

Mandats- und Funktionsträger von Parteien haben im redaktionellen Teil ausreichend Gelegenheit, wahrgenommen zu werden. Der Leserbrief-Teil ist kein Ersatz- oder Nachhol-Tummelplatz öffentlicher Auseinandersetzungen und deswegen Bürgern vorbehalten, die sich öffentlich in der Regel nicht anderweitig äußern können. Dies gilt auch für Repräsentanten und Sprecher von Verbänden, Institutionen etc.

Um möglichst vielen Lesern die Möglichkeit zu einer Meinungsäußerung per Leserbrief geben zu können, wird die Zahl der Abdruckmöglichkeiten pro Autor begrenzt. Faustregel für viele Redaktionen: maximal ein Brief per Autor und Monat.




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